Das DKV-Präsidium hat am vergangenen Freitag der Übernahme von ICF-Änderungen in unsere Wettkampfregeln zugestimmt.
Die Änderungen betreffen 3 Punkte:
1. Absichtliches Wegschlagen (1.10.6.3)
- Durch eine nachfolgende korrekte Befahrung kann der Fehler “geheilt” werden und die 50 Strafsekunden können so vermieden werden.
- Weiterhin wurde die Formulierung "Der/die Körper und das Boot des/der Wettkämpfer waren nicht in einer Position, aus der das Tor hätte korrekt befahren werden können." gestrichen.
2. Definition “kompletter Kopf” (1.10.5.7)
Dazu gibt es jetzt ein Bild.
3. Schwimmhilfen (1.4.2)
Die ICF hat die Schwimmhilfen etwas strenger reglementiert und genauer beschrieben (ICF-Regeln Abschnitt 3.5, Seite 26).
Wir hatten ja schon auf der Ressorttagung über dieses Thema und die anstehenden ICFÄnderungen gesprochen.
Wir haben die Änderungen wie folgt übernommen (1.4.2.4, Seite 10) um sicherzustellen, dass die Schwimmhilfen, die international nicht mehr erlaubt sind (z.B. Hiko Jackpot Slim Shift oder PEAK ST 2020) auch national nicht mehr gefahren werden dürfen, dass aber auch weiterhin ältere Schwimmhilfen genutzt werden können..
1. Auf Qualifikationsveranstaltungen dürfen nur Schwimmhilfen genutzt werden, die auch international erlaubt sind. Dazu gibt es eine Übersicht von der iCF welche Schwimmhilfen bei der ICF registriert und erlaubt sind (siehe Anhang)
2. Bei allen weiteren Veranstaltungen erlauben wir auch andere Schwimmhilfen, die nach Norm gefertigt sind und bei denen das Auftriebsmaterial komplett am Oberkörper verteilt ist. Dadurch können auch ältere Schwimmwesten, die nicht bei der ICF registriert wurden, weiterhin verwendet werden.
Downloads:
- Wettkampfregeln Kanu-Slalom 2022 (Download von kanu.de)
- Wettkampfregeln Kanu-Slalom 2022 (mit Markierung der Änderungen im Vergleich zu den WR 2021)
- Liste der international zugelassenen Schwimmhilfen (ICF-Webseite)
Ergänzung 08.04.2022: Die Webseite regeln.kanuslalom.de ist jetzt auch aktualisiert.