Was machen wir mit Sportlern des Jahrgangs 2009 bei den Qualifikationen?

Sportlerinnen und Sportler des Jahrgangs 2009 sind im Jahr 2023 bei internationalen Meisterschaften nicht startberechtigt, denn die ICF-Regel 1.4.1 sagt ganz klar "The first year an athlete can compete in an ICF competition (level 1 to 3) or an international competition (level 4) is the year of their 15th birthday.". Andererseits wollen wir unseren jüngsten Talenten natürlich auch die Möglichkeit geben, Wettkampferfahrungen auf schweren Strecken zu sammeln. Aber die Teilnehmerfelder für die Qualifikationen sollen nicht zu groß werden.

Auf Basis dieser Restriktionen haben wir für die Qualifikationen in diesem Jahr folgenden Kompromiss gefunden:

  1. DC U18-berechtigte Sportlerinnen/Sportler des Jahrgangs 2009 dürfen bei den Qualifikationen starten, wenn sie - Zusatzanforderung - bei der DM Schüler im letzten Jahr in der jeweiligen Bootsklasse im Finale gestartet sind.
  2. Sie fahren in den normalen Qualifikationsrennen mit.
  3. Sie werden in den Startlisten entsprechend gekennzeichnet (das erleichtert die spätere Auswertung bzw. Punktevergabe)
  4. Sie starten in den Rennen zu Beginn des Feldes.
  5. Wenn sich ein 2009er für das Finale qualifiziert, dann wird das Finale entsprechend um ältere Sportler ergänzt.
  6. Bei der Vergabe der Punkte werden sie nicht berücksichtigt.
  7. Daher erscheinen sie auch nicht in der Gesamtwertung aufgrund derer über die Nominierung entschieden wird.

 

Die DC U18-berechtigten Boote des Jahrgangs 2010 sind bei den Qualifikationen nicht startberechtigt.