Der DKV-Verbandsausschuss hat den Änderungen zum vereinfachten Sportpass zugestimmt.

Der "vereinfachte Sportpass" kann von den Vereinen ausgestellt werden und berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen.

Der folgende Passus wurde geändert bzw. ergänzt:

1.3.1.2         Vereinfachter Sportpass für die Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen
1.3.1.2.1     Die Vereine können einen vereinfachten Sportpass auf Basis des normalen Sportpass-Vordrucks ausstellen. Dieser berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen im. Anstelle einer jährlichen ärztlichen Bescheinigung bestätigen für den vereinfachten Sportpass die Sorgeberechtigten oder der volljährige Sportler, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen gegen die Teilnahme an Wettkämpfen bekannt sind. Die weiteren nach 1.3.1.1. erforderlichen Bestätigungen erteilt der Vereinsvertreter.
1.3.1.2.2    Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nicht zur Teilnahme an der Qualifikationsveranstaltung zu den Deutschen Schülermeisterschaften gemäß 3.4.1.5.
1.3.1.2.3     Die Ausstellung von vereinfachten Sportpässen ist von den Vereinen unter der Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum formlos gesammelt nach Ende der Saison an den LKV-Fachwart oder seinen Beauftragten zu melden.

 

“Vereinfachte Sportpässe” gelten

  • nur bei allgemeinen Veranstaltungen
  • nicht bei Deutschland-Cup, Deutschland-Cup U18, Gruppenmeisterschaften und German Masters
  • nicht bei dem Schüler-Wettkampf vor dem Länderpokal (da Qualifikationswettkampf)

 

Download:

- aktualisierte Wettkampfregeln

- aktualisierte Formulare

 

Update 07.03.2023: Dank Christoph Mülder gibt es jetzt eine verbesserte Version der Serienbrief-Formulare (Altersklasse wird gedruckt, Filter für den vereinfachten Sportpass)

Update 10.03.2023: Fehler in der Formatierung des Geburtsdatums behoben